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   VG Frankfurt/Oder, 10.07.2008 - 2 K 2231/04   

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VG Frankfurt/Oder, 10.07.2008 - 2 K 2231/04 (https://dejure.org/2008,43957)
VG Frankfurt/Oder, Entscheidung vom 10.07.2008 - 2 K 2231/04 (https://dejure.org/2008,43957)
VG Frankfurt/Oder, Entscheidung vom 10. Juli 2008 - 2 K 2231/04 (https://dejure.org/2008,43957)
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Wird zitiert von ... (2)

  • VG Braunschweig, 27.09.2011 - 6 A 21/09

    Aufstellung und Versetzung von Ortstafeln (Zeichen 310 der Anlage 3 zur StVO)

    Sie gilt nach der Systematik des § 45 StVO und dem Wortlaut des dritten Absatzes dieser Vorschrift ("im Übrigen") nur für Gefahrenzeichen, reine Hinweiszeichen und Straßennamensschilder (ebenso Sauthoff, Öffentliche Straßen, 2. Aufl., Rn. 666 und 781 und im Ergebnis für Ortstafeln wohl auch VG Frankfurt/Oder, U. v. 10.07.2008 - 2 K 2231/04 -, juris Rn. 18; anders im Ergebnis VG Leipzig, U. v. 04.04.2008 - 1 K 1315/05 -, juris Rn. 20).

    Neben einem Bebauungszusammenhang verlangt die Annahme einer geschlossenen Ortschaft, dass die zusammenhängende Bebauung in einem funktionalen Zusammenhang mit der Straße steht, an der die Ortstafel aufgestellt werden soll; die Bebauung muss also einen unmittelbaren Bezug zur Straße haben (ebenso VG Frankfurt/Oder, U. v. 10.07.2008 - 2 K 2231/04 -, juris Rn. 21).

  • VG Braunschweig, 27.09.2011 - 6 A 10/09

    Aufstellung und Versetzung von Ortstafeln (Zeichen 310 der Anlage 3 zur StVO)

    Sie gilt nach der Systematik des § 45 StVO und dem Wortlaut des dritten Absatzes dieser Vorschrift ("im Übrigen") nur für Gefahrenzeichen, reine Hinweiszeichen und Straßennamensschilder (ebenso Sauthoff, Öffentliche Straßen, 2. Aufl., Rn. 666 und 781 und im Ergebnis für Ortstafeln wohl auch VG Frankfurt/Oder, U. v. 10.07.2008 - 2 K 2231/04 -, juris Rn. 18; anders im Ergebnis VG Leipzig, U. v. 04.04.2008 - 1 K 1315/05 -, juris Rn. 20).

    Neben einem Bebauungszusammenhang verlangt die Annahme einer geschlossenen Ortschaft, dass die zusammenhängende Bebauung in einem funktionalen Zusammenhang mit der Straße steht, an der die Ortstafel aufgestellt werden soll; die Bebauung muss also einen unmittelbaren Bezug zur Straße haben (ebenso VG Frankfurt/Oder, U. v. 10.07.2008 - 2 K 2231/04 -, juris Rn. 21).

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